De universi  iuris uno principio, et fine uno liber unus ad amplissimum virum Franciscum Venturam a Regis Consiliis et Criminum Quaestorem Alterum, excudebat Neapoli Felix Musca, ex Publica Autoritate, anno 1720.

Nachdem die Bereiche der Physik und des Menschen in seinem Wesen von der Möglichkeit einer vollständigen wissenschaftlichen Erkenntnis ausgeschlossen worden sind, beschränkt sich das Kriterium des verum-factum nicht darauf, die Mathematik aufzuwerten, sondern eröffnet einen weiteren, äußerst wichtigen Untersuchungsbereich, nämlich den der als menschliche Konstruktion aufgefaßten Geschichte. Auf Anregung der Grotiuslektüre hin reift bei Vico die Überzeugung heran, daß es möglich sei, universelle Prinzipien und Konstanten des historischen Geschehens ausfindig zu machen und so der Menschheit eine neue Wissenschaft zu bieten, die die naturrechtlichen Positionen überwindet. Von dieser Wissenschaft legt das Diritto universale – das aus den Werken De uno universi iuris principio et fine uno (1. Buch) und De constantia iurisprudentis (2. Buch) sowie den Notae in duos libros (3. Buch) besteht und von dem eine italienische Sinopsi existiert – ein erstes Zeugnis auf der Grundlage einer ausführlichen Untersuchung der römischen Geschichte und der exemplarischen Bildungsprozesse der zivilen und staatlichen Einrichtungen des alten Rom ab. Nachdem Vico im 1. Buch die begrifflichen und methodologischen Instrumente zur Verfügung gestellt hat, nimmt er im 2. Buch das Problem der historischen Entwicklung in Angriff, d. h. wesentliche und äußerliche Erscheinungsformen, Naturrecht und positives Recht, Wahrheit und Gewißheit, Vernunft und Autorität zu harmonisieren. Eine Übereinstimmung sei unmöglich, wie der Zwist zwischen Philosophie und Philologie beweist, wenn man die Autorität (das Gewisse) als Laune anstatt als Bestandteil der Vernunft (das Wahre) begreift. In der Realität bestimmt sich die Gewißheit aufgrund des Gesetzes einer ewigen, ideellen Geschichte, der im Verlauf der Zeit die Geschichten aller Nationen entsprechen. Wenn die konkrete Geschichte, die Philologie als historia verborum und historia rerum, erst einmal auf die Philosophie zurückgeführt wird, wird sie den Grundsätzen des Wahren jegliche Transzendenz nehmen, um sie lebend in der Menschheit selbst zu erfassen. Die vichianische Rekonstruktion der Herausbildung der Nationen basiert in großen Linien auf der Völkerteilung nach der Sintflut, dem wilden Umherirren der Nachfahren Jafets und ihrer stufenweisen Zivilisierung durch die Religion. Im dritten Buch werden einzelne Aspekte des komplexen theoretischen und historischen Aufbaus korrigiert, vervollständigt oder weiterentwickelt.

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Anmerkung des Herausgebers

Bei der Texttranskription wurde folgendermaßen verfahren:
Akzente sind nicht berücksichtigt worden (außer in seltenen Fällen); weder die Marginalien der einzelnen Paragraphen noch die Fußnoten und die darauf verweisenden Anmerkungen im Text wurden wiedergegeben. Folgende Abkürzungen wurden aufgelöst: & > et; ~q; > ~que.

Vico, De universi iuris